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Die IVCG

 
Ausgabe 04/05 

Im Namen des Volkes

 

Wer hat die Erfahrung noch nicht gemacht? Wir erfahren den Ausgang eines Gerichtsverfahrens, verfolgen die sorgfältig begründete Entscheidung der Justiz und sind dann doch irgendwie enttäuscht.

Waren die Entscheidungen der Gerichte, dem Ehemann der seit 15 Jahren im Wachkoma liegenden Terri Schiavo die gesetzliche Vertretung seiner Ehefrau nicht zu entziehen, richtig? Sieben Jahre lang hatte sich Michael Schiavo mit den Eltern von Terri Schiavo um das Ende der künstlichen Ernährung gestritten. Unabhängig davon, welche Position man in dieser Frage vertritt, erwarten wir doch, dass am Ende eines rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens eine Entscheidung steht, die wahr und gerecht ist und somit von jedermann akzeptiert werden kann. Schließlich ermitteln unabhängige und unparteiliche Gerichte die Wahrheit.

Die rechtsstaatlichen Ordnungen der westlichen Demokratien sind sehr leistungsfähig, weil sie eine Vielzahl von Konflikten in befriedender Weise lösen können. Dieses System funktioniert, weil die rechtsstaatlichen Normen zumindest von der Mehrzahl der Bevölkerung als richtig akzeptiert werden. Wesentliche Elemente der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik sind die Grundrechte, die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes, die Bindung des Richters an Gesetz und Recht, die Gewährleistung eines fairen Gerichtsverfahrens und das wird vorausgesetzt die Verpflichtung des Richters zur Wahrheitsermittlung. Nach § 286 der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland hat das Gericht unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach seiner freien Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei.

Gleichwohl sind der Wahrheitsermittlung Grenzen gesetzt. Um in absehbarer Zeit zu einer Entscheidung zu gelangen, müssen wir verfahrensrechtliche Kompromisse eingehen. Dies geschieht etwa durch Beschränkung der Wahrheitsermittlung auf Tatsachen (im Gegensatz zu Meinungen und Einstellungen) und auf bestimmte Beweismittel (Sachverständige, Augenschein, Parteivernehmung, Urkunden und Zeugen).

Die Wahrnehmungen von Zeugen sind fehlerträchtig. Das muss nicht unbedingt daran liegen, dass Zeugen subjektiv die Unwahrheit sagen. Vielmehr nehmen sie zumeist nur einen Ausschnitt einer Situation wahr. Selbst wenn wir aber diese verfahrensrechtlichen Kompromisse nicht eingehen würden: Dem unschuldig Verurteilten hilft es nicht, dass er in einem Rechtsstaat unter sorgfältiger Beachtung der Verfahrensvorschriften nach einer Beweisaufnahme durch einen unabhängigen und unparteilichen Richter verurteilt wurde. Aus diesem Grund ist die Auffassung, die etwa Niklas Luhmann vertritt, nicht überzeugend: Nach seiner Meinung kommt es auf den Inhalt einer Entscheidung gar nicht an. Zutreffende Entscheidungen seien vielmehr diejenigen, die in einem ordnungsgemäßen Verfahren zustande gekommen sind.

Unser Bedürfnis nach Gerechtigkeit und Wahrheit geht über die bloße Beachtung materiell- und verfahrensrechtlicher Vorschriften hinaus. Wir können zwar hoffen, dass sich die Wahrheit irgendwann in künftigen Generationen herausstellt. Gerade in Entscheidungen, bei denen es wie im Fall von Terri Schiavo um Leben und Tod geht, hilft uns das aber nicht. Im Übrigen: Wer garantiert uns denn, dass künftige Generationen klüger sind als wir?

Jesus kennt unser Bedürfnis nach Wahrheit und Gerechtigkeit. Die Diskrepanz, die wir zwischen der ordnungsgemäß zustande gekommenen Verurteilung eines Unschuldigen und der Wahrheit empfinden, kann auch in unserem eigenen Leben auftreten. Wir erleben, dass Menschlichkeit im harten Existenzkampf wenig gefragt ist. Ich muss meine Rechte wahrnehmen. Ich muss aufpassen, dass ich nicht zu den Verlierern gehöre. Tut uns das langfristig wirklich gut? Gott selbst möchte uns Mut machen, dass wir im täglichen Alltag nicht auf uns allein gestellt sind.

Was können wir tun, um diese Diskrepanz zu überwinden? Jesus Christus sagt: «Ich bin der Weg, ich bin die Wahrheit, und ich bin das Leben.»1 Das erscheint ungewöhnlich. Ein Mensch würde so etwas nicht sagen. Jesus Christus ist aber mehr als das. Nach der Bibel ist er Mensch und Gott zugleich. Er verlangt von uns nicht, dass wir zunächst eine Vielzahl von Vorschriften einhalten müssen, um dann vielleicht bei guter Führung und etwas Glück die Wahrheit zu sehen zu bekommen. Nicht die eigene Leistung, nicht das strebende Bemühen ermöglicht es, Gottes Wahrheit zu erfahren. Jesus selbst ist die Wahrheit. In Jesus verstehen wir, wie Gott in Wirklichkeit ist.2 Die Beständigkeit Gottes verhindert, dass wir durch wechselnde Strömungen hin und her gezerrt werden.

Diese Erkenntnis allein kann als objektive Wahrheit jedoch völlig belanglos sein, wenn wir uns nicht aufmachen, mit Jesus Kontakt aufzunehmen und unser Leben mit ihm zu gestalten. Wir sind eingeladen, diese Wahrheit zu erfahren.

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1 Johannes, Kapitel 14, Satz 6
2 Johannes, Kapitel 14, Satz 9

Der Autor

Ass. iur. Carsten Tempel

Ass. iur. Carsten Tempel

D-Erfurt

von 1998 – 2001 Rechtsanwalt in einer großen überörtlichen Sozietät, seit 2001 Referent für Finanzdienstleistungen im Thüringer Finanzministerium, verheiratet mit Dr. med. Anne Tempel

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