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Spezial I/06 

Tötung auf Verlangen

 

Dieser Begriff ist eine Verharmlosung. Unter Tötung auf Verlangen versteht man den Wunsch eines Schwerkranken nach Sterbehilfe. Die Beihilfe zum Selbstmord oder gar eine aktive Tötung soll nach der Empfehlung des Nationalen Ethikrats in Deutschland weiterhin strafbar bleiben. Das wäre auch dringend notwendig nach den Erfahrungen in Holland. Dort wurde bereits 2003 bekannt (SZ vom 17.7.2003), "dass Ethisch und rechtlich kein Unterschied zwischen aktivem Töten und assistiertem Suizid getroffen wird. Danach bleibt ein Arzt in Holland straffrei, wenn er die vom Gesetz vorgeschriebenen so genannten Sorgfaltskriterien einhält. In der Praxis wird aber bei einem beträchtlichen Teil der Fälle die rechtliche Zulässigkeitsbarriere, aber auch der Patientenwille missachtet. Es wird rechtswidrig getötet oder ermordet."

Bischof Huber bedauert bei dem Beschluss des Nationalen Ethikrates, dass der Rat in der Frage der Beihilfe zum Selbstmord nicht zu einem klaren Ergebnis komme. Wir Christen dürfen nicht Menschen die Entscheidung über Leben und Tod überlassen. Schon gar nicht kommerziellen oder auch nicht-kommerziellen Sterbehilfeorganisationen. Auch die Frage der legalisierten Abtreibung in Deutschland muss abgelehnt werden. Inzwischen werden Abtreibungen - also die Tötung ungeborener Kinder - bis kurz vor dem Geburtstermin durchgeführt.Ich würde mich freuen, wenn nicht nur katholische Geistliche gegen die Abtreibung protestieren würden.

Tötung auf Verlangen wollen wir verhindern - ungeborene Kinder werden nicht gefragt, ob sie leben wollen.


Gerhard Kern

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Für den Inhalt dieses Beitrags ist der Autor selbst verantwortlich.

Der Autor

Gerhard Kern

Gerhard Kern

D-Hameln

Int. Vizepräsident der IVCG, Unternehmensberater

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