

Die klassische Definition von Gerechtigkeit, die schon in der Antike bei Platon und Aristoteles diskutiert wurde, lautet im Kern: «suum cuique». Das bedeutet, gerecht wäre es, jedem das Seine – also das diesem konkreten Menschen Zustehende, zu geben. Doch seither blüht immer wieder erneut der Streit darüber auf, was wem warum eigentlich zustehen müsste. Die Grundfragen der sozialen Gerechtigkeit werden in jeder Gesellschaft und Generation stets aufs Neue aufgeworfen und gestellt. Denn Staaten oder Gesellschaften, die ohne das lebendige Bewusstsein für Gerechtigkeit existieren, werden auf Dauer instabil und sind in ihrer Substanz und Zukunft gefährdet. Es fehlt dann ein notwendiger Interessenausgleich zwischen Starken und Schwachen. Auch auf der prinzipiellen Missachtung von Menschenrechten lässt sich langfristig kein tragfähiges Gemeinwesen aufbauen und absichern. Deren systematische Verletzung korrumpiert letztlich diese Gesellschaften und zerstört sie von innen her, wie historische Beispiele belegen.
Im 20. Jahrhundert ist zu den Fragen der «Verteilungsgerechtigkeit» eine fundamental neue Dimension der HeHerausforderung hinzugekommen. Diese lautet schlicht und drastisch: Wer darf zukünftig eigentlich leben und wer nicht? Wie berechtigt und dramatisch diese Existenzfrage ist, zeigt sich konkret an überraschend eindeutigen Zahlen: inzwischen blicken wir weltweit auf nahezu 46 Millionen Abtreibungen pro Jahr (laut Weltgesundheits-Organisation WHO). Reproductive health services werden diese «Dienstleistungen », oft staatlich gefördert oder akzeptiert, in UN-Berichten schlicht Gegenannt. Allein in Russland werden derzeit 2,1 Mio. Schwangerschaften jährlich abgebrochen; das sind doppelt so viele Abtreibungen wie Neugeborene. In China ist durch den Zwang zur Ein-Kind-Familie die Zahl der Abtreibungen noch höher; in den USA liegt die Zahl bei 1,3 Mio. pro Jahr.
Laut dem Bundesamt für Statistik sind Abtreibungen (10.910) die dritthäufigste Todesursache in der Schweiz. Deutschland erfasst offiziell 130.000 Abtreibungen jährlich; die Dunkelziffer liegt jedoch überall weit höher.
Wie verhält es sich angesichts dieser Fakten mit dem ersten Menschenrecht, das wir alle kennen, dem Recht auf Leben? Wie steht es mit dem Gerechtigkeitssinn von Gesellschaften und Staaten, die seit drei Jahrzehnten ungeborenes Leben faktisch als «würde- und wertlosen Zellhaufen» betrachten und Abtreibungen als ein alltägliches Geschehen verschweigen? Dürfen wir das Lebensrecht eines Menschen prinzipiell zur Disposition stellen? Dieses Kind wollen wir, jenes nicht! Wo ziehen wir zukünftig noch glaubwürdig Grenzen? Sind Kinder gerade heute eine ökonomische und soziale Belastung, die wir uns nicht mehr zumuten wollen und können, oder nur noch unter optimalen ökonomischen und sozialen Bedingungen zu rechtfertigen? Wovon hängt der Lebenswert – und Schutz eines Menschen inzwischen ab?
Nicht nur der gravierende demografische Wandel und seine negativen wirtschaftlichen Konsequenzen sollte uns gegenüber diesen Lebensfragen neu sensibilisieren. Welches materialistisch dominierte und egoistische Menschenbild vermitteln wir den nachwachsenden Generationen, wenn wir uns weiter gleichgültig abwenden, obwohl wir wissen, dass inzwischen fast ein Viertel aller weltweiten Schwangerschaften mit Abtreibung beendet wird? Leider sind es vielfach ökonomische Zwänge und Überlegungen, die beim «Nein zum Kind» im Vordergrund stehen. Aber wie werden künftige Generationen auf die wachsende Zahl «nutzloser» Alter und Kranker reagieren, die ja meist unter hohen Kosten und Opfern gepflegt und am Leben erhalten werden wollen? Folgt der Abtreibung die Euthanasie?
Die breite Öffentlichkeit und der Gesetzgeber, beide akzeptieren inzwischen, dass menschliches Leben am Anfang nur unter bestimmten materiellen und sozialen Bedingungen wirklich geschützt wird. Ist es aber ethisch vertretbar, nur auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen zu verweisen und den Frauen die Verantwortung individuell zuzuschieben, um das Problem «bequem» gesellschaftlich zu delegieren? Und verdecken oder vergessen wir dabei auch, dass es noch ein zweites Opfer der Abtreibung gibt: die betroffene Frau? Viele leiden heute unter den langfristigen Folgen der Abtreibung an posttraumatischen Störungen, unter dem so genannten Post- Abortion-Syndrom (PAS). Zahlreiche physische und psychische Spätfolgen werden jungen Frauen und Männern meist auf keinerlei Weise vorher klar vor Augen geführt. Wo wird in öffentlichen Aufklärungsmaterialien Werbung für das Leben in einer Familie mit Kindern gemacht? Trotz flächendeckender Beratungsstellen ist die Zahl der Abtreibungen hoch geblieben und das Unrechtsbewusstsein nachweislich weiter gesunken. Abtreibungen werden inzwischen als Selbstverständlichkeit hingenommen. Dennoch wissen wir: jeder Embryo ist von Anfang an bereits ein ganz besonderer, einzigartiger Mensch mit ganz besonderen persönlichen Merkmalen und Eigenschaften. Dieses Leben wird durch eine Abtreibung unwiderruflich beendet.
Die große soziale Frage des 21. Jahrhunderts wird die neue Verteidigung des Rechts auf Leben sein. Die neue Generationengerechtigkeit verlangt, dass der Wert jedes menschlichen Lebens wieder geachtet wird – am Anfang und am Ende. Wir müssen deshalb einen Blick für das weltweit schreiende Unrecht der Abtreibung entwickeln. Das elementarste Menschenrecht ist und bleibt das Recht auf Leben. Im deutschen Grundgesetz steht es deshalb im Artikel 1. Mit seinem Urteil vom 15.02.2006 spricht sich das Bundesverfassungsgericht gegen die Regelung im Luftsicherheitsgesetz aus, die den Abschuss entführter Flugzeuge erlaubt, und begründet dies mit dem durch das Grundgesetz garantierten Recht auf Leben. Die Tötung Unschuldiger wäre selbst mit einer Verfassungsänderung nicht möglich, denn auch die Menschenwürde – Garantie des Grundgesetzes – stünde ihr entgegen und Leben dürfe nicht gegen Leben abgewogen werden. Gelten diese deutlichen Worte des obersten deutschen Gerichts nur deshalb nicht für Ungeborene, weil diese kaum eine Lobby haben? Wenn wir hier gleichgültig bleiben, dürfen wir uns nicht wundern, dass das Gespür für Generationengerechtigkeit verschwindet und der Respekt und die gegenseitige Achtung der Menschen verloren gehen. Die zukünftigen Konsequenzen müssen wir alle tragen – und es werden nicht nur demografische und soziale Auswirkungen sein.
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Buchtipp zum Thema: Kinder: Wunsch und Wirklichkeit, Beckmann/Löhr/Baier (Hg.), Sinusverlag Krefeld, April 2006

D-Königstein
Inhaberin der Personalberatung Löhr&Cie., einige Jahre Bundesvorsitzende der Katholischen Unternehmer (BKU), hat sich inzwischen vor allem bioethischen
Themen zugewandt, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL)